Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Im Rahmen genehmigungspflichtiger Bauvorhaben, welche landwirtschaftlich nutzbare Flächen verändern, sind in Kooperation mit den ansässigen Gemeinden, sogenannte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchzuführen. Bei diesen Maßnahmen werden Altlasten, beschädigte Wege bzw. nicht nutzbare Flächen wiederhergestellt und so das Landschaftsbild ökologisch verbessert.
Typische Projekte sind dabei der Abbruch von ungenutzten Gebäuden, Renaturierung von Bachläufen, Gewässern und Anpflanzung von Heistern.